Beschreibung der Immobilie
Gemütlich den Abend ausklingen lassen mit Familie und Freunden bei einem Glaserl Wein
Der Keller befindet sich in der idyllischen Kellergasse in Martinsdorf (Richtung Schricker Berg) und lädt zu Weinverkostungen und kleinen Feiern ein.
Das Presshaus (ca. 5m x 9,5m) bietet ein gemütliches Platzerl mit genügend Sitzgelegenheiten und beinhaltet auch eine wunderschöne, antike Baumpresse aus dem Jahre 1752.
Dieser Raum ist perfekt geeignet für ein nettes Beisammensein mit der Familie und Freunden.
Über ca. 20 Stufen erreichen Sie 3 Kellerröhren (ca. 20 Laufmeter - sehr schön gewölbt), in denen Sie das eine oder andere gute Tröpfchen Wein lagern können.
Für Wohnzwecke ist der Keller nicht geeignet.
Richtpreis € 25.000,--
*) Bei diesem Preis handelt es sich um einen Richtpreis, der sich sowohl nach unten als auch nach oben verändern kann. Vorbehaltlich Annahme durch den Abgeber!
BEI INTERESSE SENDEN WIR IHNEN GERNE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN, FOTOS UND PLÄNE!
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Zuname, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind, sowie ein wirtschaftliches und/oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber bestehen kann.