Beschreibung der Immobilie
Sonnig gelegene Baugrundstücke mit herrlichem Ausblick
Das gesamte RE/MAX-Büro ist von Montag, 23.12.2024 bis einschließlich Montag, 06.01.2025 wegen Betriebsurlaub geschlossen. Ihre Anfragen werden wieder ab Dienstag, 07.01.2025 beantwortet. Das gesamte Team wünscht frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Zum Verkauf gelangen insgesamt 7 Grundstücke in einer ruhigen Nebenstraße in Hanglage. Die Grundstücke haben eine Größe von ca. 490 m² bis ca. 620 m² und eignen sich optimal für die Bebauung mit Einfamilienhäusern.
Iselsberg-Stronach ist eine attraktive Gemeinde inmitten der Natur. Die vollständige Infrastruktur inklusive ärztlichen Versorgung mit BKH, sowie Bahnhof mit Zug- und Busanbindung finden Sie in der 10 Minuten entfernten Marktgemeinde Nußdorf-Debant und 5 Minuten weiter in der Bezirksstadt Lienz.
Kaufpreis: € 250,- / m²
- Hanglage, ganzjährig sonnig
- Eignung: Hauptwohnsitz
- bis zur Grundgrenze teilerschlossen
- Zufahrt: Gemeindestraße
- Bebauungs-/Teilungsvorschlag liegt vor
Kaufnebenkosten:
- Grunderwerbssteuer: 3,5 %
- Grundbucheintragung: 1,1 %
- Vertragserrichtungskosten: auf Anfrage
- Maklerhonorar: 3 % + 20 % MwSt.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Für nähere Informationen und Terminvereinbarung zur Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund unserer Nachweispflicht ausschließlich Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten inkl. Anschrift bearbeiten können.
Hinweis:
Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften
Der Interessent wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros RE/MAX Invest, Fa. RC Immoalpin GmbH innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei sollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG verliert.
Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.