Beschreibung der Immobilie
GROSSES GRUNDSTÜCK IN SCHÖNER, SONNIGER HANGLAGE
Zum Verkauf steht dieses große Baugrundstück (begrünt) in sonniger Hanglage in der beliebten Ferienregion Spital am Pyhrn.
Mit einer Gesamtfläche von ca. 2.365 m² bietet dieses Grundstück viel Platz und unzählige Möglichkeiten zur Verwirklichung Ihrer Bauvorhaben.
Das Grundstück liegt in einer idyllischen und sonnigen Lage, umgeben von einer wunderschönen Naturkulisse.
Die Nähe zum Ortszentrum in ca. 2,5 km Entfernung ermöglicht eine perfekte Balance zwischen ruhigem Wohnen und einer guten Erreichbarkeit von Geschäften, Restaurants und weiteren Annehmlichkeiten. Ideal für Familien, Naturfreunde und alle, die dem Alltagsstress entfliehen möchten.
Das Grundstück ist als Bauland Wohngebiet gewidmet und wird von keinem Bebauungsplan erfasst (es gilt also die OÖ. Bauordnung) und das Bauvorhaben ist mit der Gemeinde abzustimmen.
Es wurden bereits Aufschließungsbeiträge in der Höhe von € 5.156,14 für Wasser (€ 1.718,72) und Kanal (€ 3.437,43) bezahlt.
Anschlüsse sind noch nicht errichtet.
Ab 2006 sind jährlich Erhaltungsbeiträge eingehoben worden. Von 2006 bis 2015 € 520,00 jährlich, von 2016 bis 2022 € 827,75 jährlich.
Die Grundsteuer beträgt jährlich € 55,25.
Weiters wurde im Jahr 1990 für den „Güterweg Häuselsberg“ ein Interessentenbeitrag von 22.000,00 Schilling bezahlt.
Dieser Betrag wird bei Bebauung dieses Grundstückes (Fälligkeit eines Verkehrsflächenbeitrages) lt. Verbraucherpreisindex hochgerechnet.
Detaillierte Informationen zum Bebauen des Grundstückes:
- Einbauten im, um, am und entlang des Grundstückes – es dürfen keine Leitungen überbaut werden.
- Hangwasserhinweiskarte – die Einholung einer Stellungsname seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung, sowie des
Gewässerbezirkes Linz im Falle einer Bebauung ist notwendig – es sind Auflagen möglich.
- Gefahrenhinweiskarte A+ (Hangrutschung/Gleitung)
Im Falle einer Bebauung ist die Vorlage eines geologischen Gutachtens erforderlich und es ist mit einer Vorschreibung
von Auflagen zu rechnen!
- Eine Bauplatzbewilligung ist erforderlich und liegt noch nicht vor. Entsprechende Stellungnahmen werden bereits in diesem
Verfahren eingeholt und evtl. geforderte Maßnahmen involviert.
Nutzen Sie die Chance, dieses großzügige Grundstück in einer der schönsten Regionen Österreichs zu erwerben und verwirklichen Sie Ihr Traumprojekt!
Für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemäß § 5, Abs. 3 Maklergesetz weisen wir daraufhin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Telefonnummer bearbeiten können.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden. Die tatsächlichen Abmessungen können vom Plan abweichen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
Für Auskünfte und Angaben, die uns von Seiten der Eigentümer und Dritten zur Verfügung gestellt wurden, übernehmen wir keine Haftung.
Dieses Angebot ist unverbindlich und frei bleibend.
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